Anerkennung längst überfällig
Das Anliegen, die Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen, ist nicht neu. Bereits vor mehr als drei Jahren hatte das Parlament eine entsprechende Motion überwiesen. Der Bundesrat wollte den Gebrauch der Gebärdensprachen im Behindertengleichstellungsgesetz regeln. Nun fordert die WBK-N ein separates Gesetz, welches nicht nur die rechtliche Anerkennung gewährleistet, sondern auch Fördermassnahmen zur Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen vorsieht. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen zur Koordination von Fachkräften im Bereich der Gebärdensprachen und die Verbesserung von Dolmetscherleistungen am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen oder zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Ein separates Gesetz ist sinnvoll
ARTISET unterstützt die von der WBK-N eingeschlagene Stossrichtung, die Gebärdensprachen in einem separaten Gesetz zu regeln. Aus Sicht der sozialen Institutionen wird die Ausgestaltung der Fördermassnahmen wichtig sein. Als nächstes wird sich die WBK-S mit dem Anliegen befassen. Stimmt sie ihrer Schwesterkommission zu, wird diese mit der Ausarbeitung eines Gesetzes beginnen.